Informationen gemäß Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung

Die Rechtsanwälte dieser Kanzlei sind nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland zugelassen und Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Berlin, Littenstraße 9, 10179 Berlin (www.rak-berlin.de; info@rak-berlin.de).

RA und Notar a.D. Dr. Tens war darüber hinaus nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland als Notar zugelassen und Mitglied der Notarkammer Berlin, Littenstraße 10, 10179 Berlin (www.notarkammer-berlin.de; info@notar-kammer-berlin.de). Seit dem 01.03.2011 ist er Notar außer Dienst und fungiert als Notariatsverwalter für das eigene Notariat.

RAin Tens hat ihre Qualifikation als Mediatorin nach den Ausbildungsrichtlinien des Bundesverbandes Mediation e.V. erworben (www.bmev.de; info@bmev.de).

Die Berufshaftpflichtversicherungen der Rechtsanwälte incl. Mediation und des Notars bestehen sämtlich bei der Allianz Versicherungs-AG, Postfach, 80790 München bzw. Königinstraße 28, 80802 München, Tel. 089/3800-0. Räumlicher Geltungsbereich: gesamtes EU-Gebiet und Staaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum.

Es gelten folgende berufsrechtliche Regelungen:

Für die Anwalts- und Mediatorentätigkeit: Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), Berufsordnung der Rechtsanwälte (BORA), Fachanwaltsordnung (FAO), Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), Mediationsgesetz (MediationsG) sowie die Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union (CCBE).

Für die Notartätigkeit: Bundesnotarordnung (BNotO), Beurkundungsgesetz (BeurkG) und Kostenordnung (KostO).

Die berufsrechtlichen Regelungen können über die Homepages der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de) und der Bundesnotarkammer (www.bnotk.de) unter dem Stichwort "Berufsrecht" eingesehen und abgerufen werden.

Bei Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und Ihren Auftraggebern besteht auf Antrag die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung bei der regionalen Rechtsanwaltskammer Berlin (gemäß § 73 II Nr.3 i.V.m. § 73 V BRAO) oder bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft (§ 191 f. BRAO) bei der Bundesrechtsanwaltskammer, im Internet zu finden über die Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de; schlichtungsstelle@brak.de)

Aus berufsrechtlichen Gründen darf die Anwaltsmediatorin in ein und derselben Angelegenheit nur entweder als Mediatorin oder als Anwältin tätig werden; eine Paralleltätigkeit ist nicht zulässig.

Die Gebühren der anwaltlichen Tätigkeit berechnen sich grundsätzlich nach den Vorgaben des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG).

Für ein Beratungsgespräch wird, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, eine Beratungsgebühr entsprechend der Regelungen der Nrn. 2100 - 2102 VV RVG in der bis 30. 06.2006 geltenden Fassung zzgl. MwSt. berechnet, die bei Mandatserteilung in derselben Sache auf die weiteren Gebühren voll angerechnet wird.

Die Gebühren des Notars berechnen sich grundsätzlich nach den Vorgaben der Kostenordnung (KostO). Die Kosten der Mediation werden grundsätzlich vertraglich vereinbart; hinzu kommt die immer gesetzliche Mehrwertsteuer.

Stand der DL-InfoV: 17.05.2010